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Elektroschrott muss zur Sammelstelle

Vom Geschirrspüler bis zum MP3-Player – ausrangierte Elektrogeräte müssen ab sofort bei Sammelstellen abgegeben werden.
Jede Kommune ist verpflichtet, solche Sammelstellen einzurichten und die Geräte kostenlos entgegenzunehmen. Die Hersteller müssen die Geräte von den Sammelstellen abholen und in Eigenregie entsorgen. So schreibt es das neue Elektroschrottgesetz vor.
Elektroschrott kann kostenlos entsorgt werden !
Für die Kommunen entfallen die Kosten für Entsorgung. Langfristig könnten die Müllgebühren dadurch sinken, aber wer glaubt das schon.
Zudem würden Rohstoffe gespart und die Umwelt geschont. Durch das neue Gesetz gehen Geräte und somit wertvolle Bestandteile wie Gold oder Platin an die Hersteller zurück. Diese Rohstoffe können zum Teil zwar wieder verwendet werden, dennoch rechnen Hersteller durch die Entsorgungspflicht mit zusätzlichen Kosten von rund 500 Millionen Euro pro Jahr. Diese werden vermutlich durch höhere Gerätepreise auf die Verbraucher umgewälzt, wobei der Wettbewerb dies unter Umständen regulieren wird.
Und diese Geräte müssen zur Sammelstelle Der Elektromüll wird künftig in fünf Gruppen geteilt. Neue Geräte, die nicht in den Hausmüll dürfen, tragen als Hinweis einen Aufkleber mit durchgestrichener Mülltone.
    Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, Kühl- und Gefriergeräte
    Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Telefone etc.) und Unterhaltungselektronik
    Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
    Haushaltskleingeräte (Fön, Toaster etc.), Beleuchtungskörper
    elektrische u. elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte usw.
Verbraucher, die ihren Elektroschrott trotzdem noch in den Hausmüll werfen, müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Unserer Umwelt zu Liebe sollten wir uns an dieses Gesetz halten - Mülltrennung kann dauerhaft nur von Vorteil sein.
Für Jülich gilt weiterhin, dass Elektroschrott angemeldet und abgeholt wird.
Kleinteile usw. können an den Sammelstellen der Stadt abgegeben werden

siehe auch "Müllkalender Stadt Jülich"   (Quelle u.a. MDR Ratgeber)

Euer Harry Hirsch     Jül-Reporter
      

Selbstständigkeit mit Gewerbe oder Kleinbetrieb

Wie fange ich damit an, was muß ich beachten ?

Viele stehen vor der Frage, wie verdiene ich mir eventuell etwas nebenher.
Ich mache mich selbstständig mit einem kleinen Betrieb - das könnte die Antwort sein.
Aber was muß und soll man da beachten?
Es soll nicht in "Schwarzarbeit" enden, anderseits sollte das "Zubrot" auch nicht vom Staat wieder aufgegessen werden.
Ob jetzt die Friseuse zu Hause, das Nagelstudio im Wohnzimmer oder der Hausmeisterjob in einer Wohnanlage... was und wie ist auf den Seiten von "klicktipps.de" sehr schön und informativ beschrieben.
Schauen Sie mal rein und Sie sind vielleicht ein Stück weiter in Ihrer Entscheidung...

Wir danken "klicktipps.de" für diese Info's....


Euer Harry Hirsch     Jül-Reporter



Freizeittips aus Jülich - Märkte usw.


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Euer Harry Hirsch     Jül-Reporter

             

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